Allgemeine Geschäftsbedingungen

IT-Service Seebauer

 

1.      Allgemeines / Vertragsabschluss / Angebote

1.1.     Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Unternehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2.     Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Unternehmers die Lieferung an den Unternehmer vorbehaltlos ausführen.

1.3.     Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur bei unserer ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung verbindlich.

1.4.     Unsere sämtlichen Angebote sind freibleibend. Produktbeschreibungen und Abbildungen sind unverbindlich. Die Angaben werden insbesondere nicht zugesichert und enthalten keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne von § 443 BGB.

 

2.      Preise und Zahlungsbedingungen

2.1.     Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung – ebenfalls aufgeführt in der Auftragsbestätigung.

2.2.     Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich zzgl. Versandkosten, gegebenenfalls Nachnahmegebühren, Installations- und Schulungskosten etc. Je nach Versandart errechnen sich die Versandkosten in Abhängigkeit von Größe, Gewicht und Anzahl der Pakete.

2.3.     Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zu begleichen und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen für Verbraucher in Höhe von 5% und für Unternehmer in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

2.4.     Unternehmern stehen Zurückbehaltungsrechte nur zu, soweit deren Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.

2.5.     Bei Ausüben des Widerrufsrechts haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

2.6.     Erbrachte Dienstleistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

2.7.     Zusatzmaterial wird auf dem Service-Einsatz Bericht vermerkt (z. B. USB-Kabel, Kleinmaterial…) und zusätzlich in Rechnung gestellt.

2.8.     Fernwartungen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Es können hierbei neben der postalischen Übermittlung auch eRechnungen versendet werden.

2.9.     Schulungen, die über Fernwartung durchgeführt werden sind ebenfalls kostenpflichtig.

 

3.      Lieferfrist

3.1.     Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis Sie alle Angaben und Unterlagen übergeben und alle technischen Voraussetzung abgeklärt sind, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind. Erst dann beginnt die Lieferzeit. Ebenso hat der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.

3.2.     Lieferverzögerungen, die durch unsere Zulieferer, gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir Ihnen in wichtigen Fällen unverzüglich mitteilen.

 

4.      Installationsvoraussetzungen

4.1.     Der Auftraggeber muss dafür Sorge tragen, dass für einen sicheren Betrieb der Anlage die Umgebungs- sowie die elektrischen Anschlussbedingungen sichergestellt sind:

4.1.1.     Umgebungsbedingungen

Folgende Umgebungsbedingungen müssen gewährleistet sein:

– Raumtemperatur zwischen 18 – 25 Grad Celsius

– Luftfeuchtigkeit zwischen 40 – 65 %

– direkte Sonneneinstrahlung auf die Systemkomponenten muss vermieden werden

– stauberzeugende Geräte sind aus dem Raum der Zentraleinheit zu entfernen

– ausreichende Luftzirkulation, um ein starkes Aufheizen der Zentraleinheit zu vermeiden

– erschütterungsfreier Platz

– Fußbodenbelag mit antistatischem Verhalten (ggf. antistatische Matte).

4.1.2.     Elektrische Anschlussbedingungen

Folgende elektrische Anschlussbedingungen müssen gewährleistet sein:

– Zentraleinheit und Bildschirm sowie sonstige Komponenten müssen über einen eigenen Stromkreis getrennt von anderen Stromverbrauchern versorgt werden.

– bei zu erwartenden Netzstörungen (z.B. zeitweiser Netzabfall bzw. Unter- oder Überspannung von mehr als 10 %, hausinternen Störungsquellen, wie elektrische Türen, einer im Haus befindlichen Röntgenanlage,  Kühlschränke am selben Stromkreis) ist je nach Störungsart ein Spannungskonstant-Halter vorzuschalten;

– Datenleitungen müssen abgeschirmt und getrennt von elektrischen Leitungen verlegt werden.

Die Systeme arbeiten nur dann störungsfrei, wenn diese Bedingungen erfüllt sind. Zur Installation gelten die aktuellen Installationsanweisungen. Die Betriebsbereitschaft des installierten Liefergegenstandes wird durch eine erfolgreiche Funktionsprüfung mit dem vom Auftragnehmer ausgearbeiteten Testverfahren nachgewiesen und vom Auftraggeber durch Gegenzeichnung des Abnahmescheins anerkannt. Unterzeichnet der Auftraggeber den Abnahmeschein trotz erfolgreicher Funktionsprüfung nicht, gilt die Betriebsbereitschaft gleichwohl mit dem Datum der Funktionsprüfung als anerkannt, wenn der Auftraggeber sich, obwohl der Auftragnehmer unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufes eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen gesetzt hat, auch innerhalb der Nachfrist nicht erklärt.

Kann die vom Auftragnehmer geschuldete Installation aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nach erfolgter Lieferung nicht durchgeführt werden, gilt die Betriebsbereitschaft mit Zeitpunkt der Lieferung als anerkannt, wenn der Auftraggeber, obwohl der Auftragnehmer unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufes eine Frist von 30 Tagen gesetzt hat, innerhalb dieser Frist die Installation nicht ermöglicht.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Verpflichtung, den Liefergegenstand an Geräte des Auftraggebers von anderen Herstellern anzuschließen.

 

5.      Lieferung, Versand, Gefahrübergang

5.1.     Teillieferungen durch uns sind zulässig, soweit dies Ihnen zumutbar ist.

5.2.     Die Versandart (gewöhnlich unsere eigenen Fahrzeuge), den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern Sie keine ausdrücklichen Weisungen geben.

5.3.     Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs geht die Gefahr auf Sie über, sobald Ihnen die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur übergeben wird. Sofern die Transportverpackung bei Warenübergabe und die darin enthaltenen Artikel offensichtliche Beschädigungen zeigen, haben Sie dies uns gegenüber binnen fünf Werktagen zu rügen. Anderenfalls können Ansprüche hinsichtlich der Beschädigung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben abgelehnt werden.

5.4.     Versandkosten oder Mehraufwendungen wegen beauftragter Transportversicherung werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

5.5.     Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren.

 

6.      Widerrufsbelehrung

6.1.     Widerrufsrecht

Sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: IT-Service Seebauer, Kürnberger Straße 24, 93142 Maxhütte-Haidhof, E-Mail: info@it-service-seebauer.de, Fax an: +49 9471 605460.

6.2.     Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

6.3.     Besondere Hinweise

Dienstleistungen, welche erbracht worden sind, sind vom Widerruf ausgeschlossen.

Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag dem Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

7.      Ausschluss des Widerrufsrechts

Ein Widerrufsrecht besteht nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 312 d Abs. 4 BGB) nicht bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Ein Widerrufsrecht besteht auch nicht bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, Videokassetten, DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

 

8.      Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung

8.1.     Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache wir nicht zu vertreten haben, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns. Dies gilt auch im Falle der von uns veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags.

8.2.     Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers sind wir berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an uns für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 15,- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Masse, wie der Käufer nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.

 

9.      Eigentumsvorbehalt

9.1.     Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen.

9.2.     Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

9.3.     Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch Sie wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

9.4.     Sie sind berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Sie treten jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber Ihrem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.

9.5.     Der Auftraggeber hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.

 

10.    Gewährleistung / Haftungsausschluss

10.1.    Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum.

10.2.    Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

10.3.    Die Gewährleistung erlischt, wenn Sie Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.

10.4.    Offensichtliche Mängel sind spätestens binnen zwei Wochen nach Empfang der Lieferung/Waren schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt; anderenfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gilt vorrangig § 377 HGB.

10.5.    Im Gewährleistungsfalle ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt (Nacherfüllung). Sofern die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in höherwertigere Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften bereits jetzt als akzeptiert, sofern dies dem Verbraucher zumutbar ist (z.B.: Austausch in das Nachfolgemodell, gleiche Modellserie, etc.). Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem dreimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

10.6.    Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware im Sinne des § 439 BGB berechtigt (die Verjährungsfrist für Gewährleistung verkürzt sich auf 12 Monate!). Diese Verjährungsfristen gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel in Verbindung stehen. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i.S.d. § 478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die 12-monatige Gewährleistung für Unternehmer nach 10.1 abgedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV S. 1 BGB.

10.7.    Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 BGB bleibt unberührt.

10.8.    Mit Ausnahme der Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

10.9.    Bitte beachten Sie, dass durch unsachgemäße Handhabung oder mutwillige Zerstörung – auch beispielsweise bei der Garantie- oder Gewährleistungsabwicklung mit dem Händler oder Hersteller Kosten entstehen können und den Kunden in Rechnung gestellt werden können. Wir behalten uns vor in solchem Falle zusätzlich eine Aufwandsentschädigung von 25 € in Rechnung zu stellen.

10.10.   Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.

10.11.   Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Originaldisketten der Softwarehersteller von so genannten Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur, wenn wir diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

10.12.   Vor jeder Inanspruchnahme unserer Service-Leistungen ist vom Kunden eine Datensicherung durchzuführen. Durch von uns erstellte Sicherungskopien oder Wartezeiten werden dadurch kostenpflichtig. Bitte beachten Sie, dass der Datentransfer bzw. die Datenrettung aufgrund eines defekten Datenträgers keine Garantie- oder Gewährleistung ist.

10.13.   Soweit nicht anders vereinbart sind Reparaturkosten eines neuen Gerätes bis zur Beweislastumkehr nach sechs Monaten kostenfrei. Für die übrigen 18 Monate sind Arbeitsaufwandskosten zu tragen (ohne Material!)

10.14.   Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit bestehen keine Mängelansprüche.

 

11.      Rücktritt bei Vermögensverschlechterung

Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung der Insolvenz mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.

 

12.      Zusätzliche Bedingungen für Montage- und Reparaturarbeiten

Grundlage aller von uns durchzuführender Montagearbeiten sind die vom Unternehmer genehmigten Ausführungszeichnungen. Die Montageleistungen werden bausauber übergeben. Eine Feinreinigung obliegt dem Bauherrn bzw. dem Auftraggeber. Bei auftretenden Maßtoleranzen, die nicht der VOB oder den DIN-Vorschriften entsprechen, müssen für geleistete Mehraufwendungen Regiekosten in Anwendung gebracht werden. Die Verrechnung erfolgt auf Stundennachweis zu unseren jeweils gültigen Stundensätzen. Alle zusätzlich zu erbringenden Leistungen bzw. Mehraufwendungen, wie zum Beispiel Anpass-Arbeiten, besondere Decken- und Wandanschlüsse usw., werden gesondert berechnet. Aufwendungen, die auf Behinderungen durch andere Handwerker, Montageverschiebungen, etc. zurückzuführen sind, werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Lieferung und Verlegung von Daten- und Elektroleitungen am Aufstellungsort sind nicht Vertragsbestandteil. Sie wird sinnvoller Weise vom Hauselektriker durchgeführt. Der Auftragnehmer steht hierbei beratend zur Verfügung. Der Aufwand für die Einarbeitung wird nach den gültigen Stundensätzen abgerechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Anfahrten für Anlieferung und Einarbeitung werden gesondert berechnet. Für jede Hardware- und Softwarenachrüstung wird der Anlieferungs- und Installationsaufwand nach den gültigen Stundensätzen zusätzlich zu dem im Systemauftrag genannten Gesamtbetrag berechnet.

 

13.    Software

Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.

 

14.    Termine, Terminabsprachen, Beschaffung der Hardware

Termine werden von uns zum nächstmöglichen Zeitpunkt vereinbart. Bei einem Hardwareausfall nehmen wir den Schaden auf und kümmern uns sofort im Anschluss daran um möglichen Ersatz. Einzelne Komponenten sind weitestgehend in unserem Lager. Bei defekten Systemen wie Rechner oder Server werden diese bestellt – abhängig von unseren Zulieferern s. Punkt 3. Selbstverständlich sind wir bemüht Ihnen so schnell wie möglich „zu helfen“ und Ersatz in Ihrem Sinne zu beschaffen. Bei Firmen nehmen wir die Dienstleistung Dritter (auch Servicepacks) in Anspruch, welche sich um Hardware bzw. Server bei Ihnen vor Ort kümmern um schnellstmöglich darauf zu reagieren.

 

15.    Dauertest und Reparatur/Wartung in unserem Hause

Werden Systeme in unserem Hause geprüft (auch z. B. Dauertest 24 Stunden im Haus oder Wartung/Software-Updates) müssen wir darauf hinweisen, dass Hardware defekt gehen kann, besonders auf Grund eines bereits vorhanden Fehlers bei Übertragung der Obhut an uns z. B. wegen einer defekten Festplatte, defektem Mainboard etc. Hierbei können wir keine Garantie, Gewährleistung oder Schadenersatz geben. Die notwendigen Ausfallkosten können nicht von uns getragen werden. Besonders bei Fremd-Hardware-Systemen.

 

16.    Lizenzen

Lizenzen sind vom Umtausch sowie Rückgaberecht ausgeschlossen.

 

17.    Verwendung von Kundendaten

Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit Ihnen betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

 

18.    Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

18.1.      Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, ist unser Geschäftssitz vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

18.2.      Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.

18.3.      Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

Hinweis zur Batterieentsorgung:

Batterien beinhalten wertvolle Rohstoffe, die zwar umweltschädlich sind, aber wiederverwertet werden können. Altbatterien dürfen deshalb nicht in den einfachen Hausmüll gelangen, sondern müssen gesondert entsorgt werden. Für Händler besteht die gesetzliche Verpflichtung, alte Batterien zurück zu nehmen, Verbraucher sind verpflichtet, Altbatterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen.

 

Entsorgungspflichtige Batterien sind an der durchgestrichenen Mülltonne zu erkennen, die auf der Verpackung aufgedruckt ist. Jeweils unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des enthaltenen Schadstoffs:

Pb = Blei

Cd = Cadmium

Hg = Quecksilber

 

Selbstverständlich können Sie die bei uns gekauften Batterien zur fachgerechten Entsorgung wieder an uns zurückschicken. Senden Sie bitte ein ausreichend frankiertes Päckchen mit dem Stichwort „Batterieentsorgung“ an: IT-Service Seebauer, Kürnberger Straße 24, D-93142 Maxhütte-Haidhof. Die Umwelt und IT-Service Seebauer sagen Dankeschön.

 

IT-Service Seebauer

Marco Seebauer

Kürnberger Straße 24

93142 Maxhütte-Haidhof

Steuernummer: 248/273/10367; Ust-ID: DE815380724

 

Stand: 23.7.2012